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Einheitliche Verbraucherrechte in der EU

12. August 2010 | Von Administrator | Kategorie: Pressemitteilungen

Trotz Europäischer Union und einheitlicher Währung schrecken viele Verbraucher vor einem Einkauf auch im EU-Ausland zurück. Der Grund sind bestehende Unsicherheiten im Hinblick auf Garantien, Widerrufsfristen oder Informationspflichten. Auf EU-Ebene sind Mindeststandards festgelegt, die in den Mitgliedsstaaten gelten müssen. Allerdings steht es den einzelnen Staaten frei, strengere Regelungen im Hinblick auf den Verbraucherschutz zu treffen, so die ARAG Experten.

In der bestehenden Uneinheitlichkeit wird oft die Ursache für den eingeschränkten grenzüberschreitenden Handel gesehen. Dies gilt besonders für den Online-Handel, der ja eigentlich der ideale Ort für grenzüberschreitende Ein- und Verkäufe sein könnte. Um den europäischen Binnenmarkt zu stärken, hat die EU-Kommission im Oktober 2008 den Vorschlag für eine neue EU-Verbraucherrichtlinie vorgelegt, die eine so genannte Vollharmonisierung des Verbraucherrechts beabsichtigt. Ziel ist die europaweite Angleichung der nationalen Verbraucherschutzgesetze.
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